In unserer Fahrschule kannst Du eine Fahrerlaubnis für folgende Klassen erlernen.
Um ein Mofa bis max. 25 km/h fahren zu können, braucht man eine s.g. Prüfbescheinigung, auch bekannt als Mofaführerschein. Dieser umfasst eine Theorie-Prüfung sowie eine praktische und theoretische Ausbildung und kann mit 15 Jahren gemacht werden.
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Jedoch musst Du praktische Übungsstunden absolvieren (siehe praktische Ausbildung).
Damit fängt die Teilnahme am mobilen Leben an, zumindest im eingeschränkten Sinne. Mit dem Führerschein der Klasse L bist du berechtigt, Zugmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und diese dürfen ebenfalls noch bis zu zwei Anhänger ziehen. Eine Fahrausbildung ist nicht vorgeschrieben.
2. Nachweis über einen SehtestPassbild in den üblichen Maßen 35 x 45 mm
3. einen Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Hast du schon eine Fahrerlaubnis inne, stehen nur 20 Fragen auf dem Bogen. Im Gegenzug dazu darfst du leider lediglich 6 Fehlerpunkte haben.
Junge Erwachsene erhalten mit der Führerscheinklasse AM / AM 15 den Einstieg in das mobile Leben, denn mit diesem Führerschein sind sie berechtigt, Kleinkrafträder zu fahren. Zwar dürfen diese lediglich 50 bzw. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit an den Tag legen, trotzdem kommt man damit gut und schnell an sein Ziel. Im Gegensatz zur Klasse A1 ist die Führerscheinklasse AM / AM 15 um einiges billiger und auch die Ausbildung ist einfacher. Bist du größtenteils im Ort unterwegs, dann ist die Führerscheinklasse AM / AM 15 ideal für dich. Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf ebenfalls Fahrzeuge der Klasse AM / AM 15 fahren.
- bbH max. 45 Km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45Km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis inne, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Prüfung darfst du erst einen Monat vor deinem 15. Geburtstag ablegen.
Diese Führerscheinklasse ist meist die Einstiegsklasse in die Welt der Mobilität. Bist du im Besitz der Fahrerlaubnis A1, darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Nennleistung bis 11 kW führen.
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
- Leistung max. 15 kW
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Besitzt du schon einen Führerschein einer anderen Klasse, sind in der Grundausbildung nur 6 Doppelstunden zu absolvieren.
- 5 Überlandfahrstunden
- 4 Autobahnfahrstunden
- 3 Nachtfahrstunden
zusammen.
20 Fragen musst du beantworten, wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt. Dann darfst du dir nur 6 Fehlerpunkte erlauben.
Für Motorradfahrer, die zwischen 18 und 24 Jahren alt sind, wird die Führerscheinklasse A2 erst einmal erteilt. Das heißt nicht, dass der Fahrer in irgendeiner Weise eingeschränkt wird. Die Führerscheinklasse A2 gilt für das Fahrzeug, bei dem es sich um eine Maschine handelt, die ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gewicht haben muss. Das wiederum heißt, viel Motorkraft darf keinem geringen Gewicht gegenüberstehen. Die Beschränkung wird nach zwei Jahren aufgehoben.
In den ersten zwei Jahren des Besitzes der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darfst du nur Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg fahren.
Nach deinem 20. Geburtstag bist du berechtigt, schwere Motorräder zu fahren. Dazu gehören Maschinen mit einer Nennleistung über 35 kW und einem Gewicht von weniger als 6,25 kg/kW. Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis ist nicht notwendig. Die Berechtigung erhältst du automatisch mit der Vollendung des 20. Lebensjahres.
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die Sonderausbildung in Form der Sonderfahrten läuft für alle gleich ab. Du musst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht hinter dich bringen.
Hast du schon den Führerschein der Klasse A1, sind weniger Fahrstunden zu leisten. Dann musst du nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und 1 Fahrstunde in der Nacht machen.
Die Klasse A wird in zwei Kategorien eingeteilt. Während du mit der Klasse A2 nur leistungsschwächere Motorräder fahren darfst, ist es dir mit der Klasse A erlaubt, Motorräder ohne Leistungseinschränkungen zu fahren. Bei diesen ist es unerheblich, in welchem Verhältnis Motorleistung und Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) zueinander stehen. Nach 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2, kann man in Klasse A aufsteigen (siehe Stufenführerschein). Ab einem Alter von 24 Jahren darfst du sofort die Klasse A erwerben (Direkteinstieg).
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht.
Als Besitzer der Führerscheinklasse A1 betragen die Sonderfahrten nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde Nacht.
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, musst du im Fragebogen nur 20 Fragen beantworten, dabei darfst du dir nicht mehr als 6 Fehlerpunkte erlauben.
Die praktische Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor deinem 25. Geburtstag ablegen.
Stufenführerschein bedeutet, dass man für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung sammelt, bevor man in die nächste Leistungsklasse aufsteigt. Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den nächsten Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten. Es besteht hierbei keine Ausbildungspflicht seitens der Fahrschulen, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Natürlich empfiehlt es sich, vor der praktischen Prüfung die Erfahrungen der Fahrschule zur Kontrolle der eigenen Fähigkeiten und zur Korrektur von eingeschlichenen Fehlern zu nutzen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Investition in ein paar Übungseinheiten gegenüber einer eventuell nicht bestandenen Prüfung und verlorenen Gebühren zu bevorzugen.
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden.
Der wohl am häufigsten erworbene Führerschein ist der Autoführerschein, heutzutage Führerscheinklasse B genannt. Mit ihm darfst du Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf der Straße bewegen. In der alten Führerscheinklasse 3 durftest du Fahrzeuge bis 7,5 t fahren. Auch die Anhängelast wurde mit der Neufassung der Führerscheinklasse reduziert. Nichtsdestotrotz bedeutet die Führerscheinklasse B für dich die große Freiheit. Du kannst sie ebenfalls für Automatik-Fahrzeuge erwerben.
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Wenn du bereits Inhaber eines anderen Führerscheines bist, verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Zusätzlich musst du Sonderfahrten in Form von 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden des Nachts leisten.
Wenn du schon vorher eine Fahrerlaubnis besessen hast, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen. Gleichzeitig sind nur noch 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Fahren innerorts und außerorts, sowie 3 verschiedene Grundfahraufgaben.
Ebenfalls 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag kannst du die Theorie für den Führerschein Klasse B anfangen.
Die Theorie darfst du frühestens 3 Monate vor den jeweiligen Geburtstagen absolvieren.
Bist du im Besitz der Führerscheinklasse B, darfst du ebenfalls Fahrzeuge der Klassen L und AM bewegen.
B197 – Die neue Automatikregelung
Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz: B197). Durch diese neue Regelung haben Fahrschüler*innen die Möglichkeit, die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein vorgenommen wird.
Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Du musst mindestens 10 Fahrstunden (á 45min) auf einem Schaltwagen absolvieren. Danach prüft der/die Fahrlehrer*in bei einer 15 min-Testfahrt (inner- und außerorts), ob du einen Schaltwagen sicher bedienen kannst.
Wenn ja, wird dir eine Bescheinigung ausgestellt, die du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle vorlegen musst.
Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand:
- Prüfung auf einem Automatikwagen
- Fahren mit Automatik und Schaltung
- Weniger Stress in der Prüfung
- Schneller zum Führerschein — du benötigst in der Regel weniger Fahrstunden
- Keine Einschränkung nach bestandener Fahrprüfung
ACHTUNG!
Bei einer Erweiterung (zum Beispiel für die Klasse BE) muss die Praxisausbildung auf einem Schaltwagen absolviert werden, sonst ist die Erweiterung allein auf Automatik beschränkt!
Willst du mit Anhänger fahren (und damit ist kein leichter gemeint, den man beispielsweise im Baumarkt mieten kann), dann musst du den Führerschein BE zusätzlich zum Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen. Empfehlenswert ist es, diesen erst zu machen, wenn du ihn tatsächlich brauchst. Immerhin fallen für diesen ebenfalls Kosten an. Es ist auch nicht erforderlich, diesen sofort oder innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach der PKW-Fahrerlaubnis zu absolvieren. Du kannst ihn bei Bedarf jederzeit nachmachen.
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Die Klasse BE darf aber keinesfalls vor Abschluss der Ausbildung der Klasse B erteilt werden.