Ablauf
Voraussetzungen/Auflagen
ab 16 1/2 Jahren
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L und AM) wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
- keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Begleitperson:
- eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den wir anbieten. Wann ein Vorbereitungskurs durchgeführt wird, teilen wir in unseren Neuigkeiten mit.
Führerscheinprüfung
Die praktische Prüfung ist nicht eher als einem Monat vor deinem 17. Geburtstag erlaubt. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate vor deinem Geburtstag absolvieren.
mit Vollendung des 17. Lebensjahres
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren. Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion.
Die zweijährige Probezeit läuft sofort.
mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt.
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.